Das Masterstudium Lehramt Musikerziehung in Innsbruck an der Universität Mozarteum bietet eine umfassende Ausbildung in den theoretischen Grundlagen der Musik und deren Vermittlung. Es dient der fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und schulpraktischen Ausbildung für das Lehramt Musikerziehung im Sekundarbereich (Allgemeinbildung). Studierende können individuelle Schwerpunkte setzen.
Das Studium qualifiziert für den Einsatz als Lehrer*in für die 5. bis 13. Schulstufe an verschiedenen Schultypen, darunter Sonderschulen, Mittelschulen, Polytechnische Schulen, Allgemeinbildende höhere Schulen und Berufsbildende mittlere und höhere Schulen für allgemeinbildende Fächer.
Das Studium umfasst in der Regel vier Semester. Es müssen zwei Unterrichtsfächer gewählt werden, die durch allgemeine Bildungswissenschaftliche Grundlagen, freie Wahlfächer und integrierte pädagogisch-praktische Studien ergänzt werden. Das Unterrichtsfach Musikerziehung kann mit jedem beliebigen Unterrichtsfach kombiniert werden.
Das Masterstudium orientiert sich am aktuellen Stand der Künste und der Forschung, bezieht sich auf die Lehrpläne des Sekundarbereichs und berücksichtigt Prinzipien wie lernseitige Orientierung, Leistungsbeurteilung, rückwärtiges Lerndesign, flexible Differenzierung, Kompetenzorientierung, Diversität und Teacher-Leadership.
Zulassungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium Lehramt (Allgemeinbildung) im Entwicklungsverbund Cluster West oder ein gleichwertiges Studium. Bewerber*innen, die ihr Bachelorstudium nicht im Entwicklungsverbund Cluster West abgeschlossen haben, müssen eine Zulassungsprüfung ablegen. Für Bewerber*innen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, ist ein Nachweis von Deutschkenntnissen erforderlich.
Im Rahmen des Studiums müssen Klavier und Gesang sowie ein Künstlerisches Hauptfach studiert werden. Als Künstlerische Hauptfächer können alle am Standort angebotenen Instrumente sowie Gesang, Jazz/Pop Gesang sowie Musikleitung gewählt werden. Wird Klavier oder Gesang als Künstlerisches Hauptfach gewählt, ist kein drittes Instrument erforderlich. Die Instrumentenwahl ist bei der Anmeldung zur Zulassungsprüfung anzugeben.