Der Masterstudiengang "Berufspädagogik Pflegewissenschaft" ist ein viersemestriger, interdisziplinärer Studiengang, der sich an Bachelorabsolventen richtet, die eine pädagogische Qualifikation erwerben möchten, um als Lehrkräfte an nicht-staatlichen Schulen für Gesundheitsberufe tätig zu werden. Der Studiengang richtet sich an Interessenten mit einem Bachelorabschluss in Pflegewissenschaft, Therapiewissenschaften oder Hebammenwissenschaft, die eine lehrende Qualifikation für die Tätigkeit an nicht-staatlichen Schulen anstreben. Der Studiengang eröffnet auch die Möglichkeit zur Promotion.
Der Studiengang ist zulassungsfrei, jedoch an bestimmte Aufnahmebedingungen geknüpft, wie einen ersten Hochschulabschluss im Umfang von 180 ECTS-Punkten in relevanten Fachrichtungen, eine abgeschlossene Berufsausbildung in bestimmten Gesundheitsberufen und ausreichende Deutschkenntnisse.
Das Studium umfasst 120 CP und gliedert sich in fachwissenschaftliche Anteile der Pflegewissenschaft (15 CP), fachdidaktische Anteile (57 CP, inklusive Praktika), erziehungswissenschaftliche Anteile (30 CP) und die Masterarbeit (18 CP). Es sind zwei Praktika vorgesehen: ein Schulpraktikum (15 CP) und ein berufspädagogisches Praktikum (18 CP).
Die Studieninhalte umfassen Pflicht- und Wahlpflichtfächer in Pflegewissenschaft, Fachdidaktik Pflege und Erziehungswissenschaft. Die pflegedidaktischen und erziehungswissenschaftlichen Studienanteile zielen auf Kompetenzen für die lehrende Tätigkeit ab. Die pflegewissenschaftlichen Studienanteile fokussieren auf die wissenschaftliche Fundierung der Pflege.
Das Studium bereitet auf die lehrende Tätigkeit an nicht-staatlichen Schulen für Gesundheitsberufe sowie in der Fort- und Weiterbildung vor. Die Unterrichtssprache ist Deutsch.
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz fördert Personen, die sich für die Aufnahme dieses Studienganges entscheiden, mit einer monatlichen finanziellen Unterstützung in Höhe von 416 Euro. Ziel ist es, Personen den zügigen Abschluss des Studiums zu ermöglichen, um im Anschluss als Pflegelehrkraft im Land Bremen tätig zu werden. Die Förderung ist daher an eine anschließende Anstellung in einer Pflegeschule in Bremen oder Bremerhaven geknüpft.