Die Herausforderungen im Hebammenberuf und die bisher dafür vorgesehene Ausbildung haben sich verändert: Mit dem seit dem 1. Januar 2020 gültigen Reformgesetz wurde die Hebammenausbildung in Deutschland bundesweit akademisiert, was in vielen anderen EU-Ländern bereits seit Jahren Standard ist. Damit soll sowohl den gestiegenen Anforderungen an die Geburtshilfe, als auch der Komplexität des verantwortungsvollen Hebammenberufs Rechnung getragen werden.
Hebammen benötigen erweiterte Kompetenzen, die es ihnen ermöglichen, selbstreflexiv zu handeln, Methoden weiterzuentwickeln, sowie aktuelle wissenschaftliche und auch interdisziplinäre Erkenntnisse in ihre Arbeit einfließen zu lassen. Ein Studium, bei dem sich Theorie- und Praxisphasen ausgewogen abwechseln, bildet daher künftig die Grundlage der Hebammenausbildung. Bei diesem seit dem Wintersemester 2020/21 angebotenen Studiengang handelt es sich um einen weiterqualifizierenden Studiengang für bereits examinierte, altrechtlich ausgebildete Hebammen.
Mit Absolvierung des Studiums können Hebammen zusätzlich den Abschluss „Bachelor of Science“ erlangen. Die bestehende berufliche Qualifikation als Hebamme wird angerechnet.
Die Absolventen und Absolventinnen erhalten mit Abschluss des Studiums eine Bescheinigung über die Weiterbildung „Praxisanleitung im Hebammenwesen“, die dazu befähigt, Studierende gemäß Hebammengesetz praktisch auszubilden und anzuleiten. Informieren Sie sich vor Studienbeginn an Ihrem Arbeitsplatz über die Möglichkeit einer Aufwandsentschädigungspauschale sowie online über ein Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für Hebammen unter 25 Jahren.