Der Bachelorstudiengang Recht für die öffentliche Verwaltung (RöV LL.B.) an der HWR Berlin bereitet Studierende auf berufliche Tätigkeiten in der und für die öffentliche Verwaltung vor. Er vermittelt die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden unter Berücksichtigung der Veränderungen in der Berufswelt und im gesellschaftlichen Umfeld. Der Studiengang eröffnet den Zugang zu Verwaltungstätigkeiten der gehobenen Sachbearbeitung und mittleren Führungsfunktion der öffentlichen Verwaltung. Er ersetzte zum Wintersemester 2020/21 den Bachelorstudiengang Recht (Ius) LL.B.
Im Gegensatz zum Bachelorstudiengang Öffentliche Verwaltung (ÖV) besitzt der Studiengang RöV LL.B. eine deutlichere juristische Schwerpunktsetzung. Er vermittelt Rechtsanwendungs-Kompetenzen und breite sowie vertiefte anwendungsorientierte Kenntnisse des Öffentlichen Rechts und des Privatrechts. Kommunikations- und Kooperationsfähigkeiten, Verantwortung, Orientierung am Gemeinwohl sowie kognitive und soziale Kompetenzen werden vermittelt, die für den späteren beruflichen Einsatz in Staats- und Selbstverwaltungen, in öffentlichen Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, aber auch privatwirtschaftlichen Unternehmen mit Verwaltungsbezug wichtig sind.
Absolventen können ein konsekutives, juristisches Masterstudium mit dem Ziel "Master of Laws" (LL.M.) aufnehmen oder einen weiteren rechtswissenschaftlichen Studiengang belegen.
Der Studiengang bereitet auf eine qualifizierte Rechtsanwendung in der öffentlichen Verwaltung vor, insbesondere in der Grundsatzsachbearbeitung, in Senatsverwaltungen, Rechtsämtern oder in Rechtssetzungsverfahren. Mit Laufbahnbefähigung besteht die Möglichkeit, sich auf Stellen für Beamtinnen und Beamte der Berliner Verwaltung (Regierungs- und Stadtinspektor/innen) zu bewerben. Ohne Laufbahnbefähigung können Absolventen im Angestelltenverhältnis der Verwaltung, in öffentlichen Unternehmen, im Dritten Sektor oder in privatwirtschaftlichen Unternehmen tätig werden.
Das Studium umfasst sieben Semester mit Pflichtpraktika im vierten und sechsten Semester (210 ECTS). Ein sechssemestriges Schnellstudium mit Laufbahnbefähigung ist ebenfalls möglich. Das Studium ohne Laufbahnbefähigung ist in sechs Semester gegliedert und beinhaltet ein Pflichtpraktikum im vierten Semester (180 ECTS).
Die Lehrinhalte umfassen rechtswissenschaftliche Fächer sowie Grundkenntnisse in verwaltungs-, wirtschafts-, sozial- und politikwissenschaftlichen Fächern sowie Schlüsselkompetenzen. Die Lehrinhalte werden in Form von Vorlesungen, Seminaren, Übungen und Seminaren in kleinen Studiengruppen vermittelt.