Der kirchenmusikalische Masterstudiengang baut auf dem Bachelorstudiengang auf und stellt einen berufsqualifizierenden Abschluss dar. Absolventen erfüllen die kirchlichen Anstellungsvoraussetzungen für den Dienst als Kantor und Organist auf A-Stellen oder vergleichbaren Positionen.
Der Master-Abschluss befähigt Kirchenmusiker zu herausragenden künstlerischen und theoretisch-wissenschaftlichen Leistungen in den kirchenmusikalischen Arbeitsfeldern. Sie können die Fachaufsicht und Dienstaufsicht für die Kirchenmusik in einer Kirchenregion übernehmen, kirchliche Gremien in Fachfragen beraten und Kirchenmusik in der Öffentlichkeit vertreten.
Der Studiengang dauert 4 Semester in Regelstudienzeit und kann sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester begonnen werden. Nach erfolgreichem Abschluss wird der Titel Master of Music (M.Mus. "Evangelische Kirchenmusik" bzw. "Katholische Kirchenmusik") verliehen. Der Studiengang umfasst 120 Credit Points (CP). Die Unterrichtssprache ist Deutsch.
Voraussetzung für die Zulassung ist ein Bachelorabschluss Kirchenmusik (evangelisch/katholisch) oder ein Diplomabschluss Kirchenmusik B (evangelisch/katholisch) sowie eine bestandene Eignungsprüfung.
Die Eignungsprüfung umfasst die Fächer Orgel, Gemeindebegleitung/Improvisation, Klavier, Gesang und Chorleitung. Im Fach Orgel ist ein Programm mit Werken unterschiedlicher Stilepochen vorzubereiten. Im Bereich Gemeindebegleitung/Improvisation ist eine Partita oder Fantasie über ein Kirchenlied zu improvisieren. Im Fach Klavier ist ein Programm mit Werken unterschiedlicher Stilepochen vorzubereiten. Im Fach Gesang ist eine Arie aus einem Oratorium oder einer Kantate vorzutragen. Im Fach Chorleitung ist eine Chorprobe mit einem vorbereiteten Chorsatz durchzuführen.