Fernstudium Steuertipps: Die wichtigsten Infos auf einen Blick

tax return Immer mehr Menschen entscheiden sich für ein Fernstudium, um sich neben dem Beruf weiterzubilden. Doch gerade bei dieser Form des Lernens ist es besonders wichtig, auf seine Finanzen zu achten. Eine gute Möglichkeit, dabei Unterstützung zu erhalten, sind Steuertipps. Denn diese können helfen, Kosten zu sparen und das eigene Budget im Blick zu behalten. In diesem Zusammenhang lohnt es sich, sich mit den verschiedenen steuerlichen Möglichkeiten im Kontext eines Fernstudiums auseinanderzusetzen.

Steuern sparen beim Fernstudium: So geht's!

Kann ich mein Fernstudium von der Steuer absetzen? Ja, in diesem Artikel geben wir dir einen Überblick über die wichtigsten Steuertipps und zeigen dir, wie du bares Geld sparen kannst.

Absetzbarkeit der Studiengebühren

Als Fernstudierender kannst du deine Studiengebühren in der Regel steuerlich absetzen. Voraussetzung dafür ist, dass die Kosten in einem direkten Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit stehen. Das bedeutet, dass du das Fernstudium als Fortbildungsmaßnahme nutzen musst, um deine beruflichen Fähigkeiten und Qualifikationen zu erweitern.

Dabei kannst du in der Regel bis zu 6.000 Euro pro Jahr als Werbungskosten absetzen. Solltest du mehr als 6.000 Euro bezahlen, kannst du den darüber hinausgehenden Betrag in den nächsten Jahren geltend machen.

Fahrtkosten und Reisekosten

Neben den Studiengebühren können auch Fahrt- und Reisekosten im Rahmen des Fernstudiums steuerlich geltend gemacht werden. Wenn du zu Präsenzveranstaltungen oder Prüfungen reisen musst, kannst du die Kosten für An- und Abreise, Übernachtung und Verpflegung als Werbungskosten absetzen.

Wichtig ist hierbei, dass die Kosten in direktem Zusammenhang mit dem Fernstudium stehen und nachgewiesen werden können. Fahrtkosten beispielsweise können durch einen Fahrtkostenbeleg oder durch die Eintragung der gefahrenen Kilometer im Fahrtenbuch nachgewiesen werden.

Arbeitsmittel und Fachliteratur

Auch Arbeitsmittel und Fachliteratur können als Werbungskosten im Rahmen des Fernstudiums abgesetzt werden. Hierzu zählen beispielsweise der Computer, das Druckerzubehör oder spezielle Software, die für das Fernstudium benötigt wird. Auch die Kosten für Fachliteratur und Studienmaterialien können geltend gemacht werden.

Wichtig ist, dass die Arbeitsmittel und Fachliteratur ausschließlich für das Fernstudium genutzt werden. Eine private Nutzung ist nicht absetzbar.

Fazit: Steuervorteile im Fernstudium solltest du unbedingt nutzen

Das Fernstudium bietet zahlreiche Steuervorteile, die du unbedingt nutzen solltest. Durch die Absetzbarkeit der Studiengebühren, Fahrtkosten und Arbeitsmittel kannst du bares Geld sparen und deine beruflichen Fähigkeiten und Qualifikationen erweitern. Achte jedoch darauf, dass die Kosten in direktem Zusammenhang mit dem Fernstudium stehen und nachgewiesen werden können.

Achtung: Dieser Artikel wurde nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, ersetzt aber dennoch keine Beratung durch qualifizierte Stellen.