Deutsches und Französisches Recht (LL.B.) Profil Header Bild (KI-Generiert)

Kurzbeschreibung & Facts

Das Studium Deutsches und Französisches Recht (LL.B.) an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz bietet die Möglichkeit, sich sowohl mit dem deutschen als auch mit dem französischen Recht auseinanderzusetzen und einen internationalen Doppelabschluss zu erwerben. Der Studiengang ist ideal für Studierende, die sich für Fragen der Gerechtigkeit interessieren und in beiden Ländern leben und arbeiten möchten.

Im Studium werden die Herkunft, Auslegung, Durchdringung und Anwendung von Rechtsquellen aus deutscher und französischer Perspektive behandelt. Im Unterschied zum traditionellen Jurastudium wird hier das französische Recht intensiv kennengelernt, insbesondere durch einen einjährigen verpflichtenden Auslandsaufenthalt. Studierende beschäftigen sich mit dem geltenden Recht beider Länder, den unterschiedlichen Methoden der Rechtsanwendung und Rechtsauslegung, und lernen, rechtliche Fragestellungen durch die Anwendung und Auslegung von Gesetzen zu beantworten.

Eine Schlüsselkompetenz ist das Verstehen und die kritische Reflexion beider Rechtssysteme im Vergleich. Rechtsvergleiche werden zur Kernkompetenz, da scheinbar einfache Fragen in unterschiedlichen Rechtssystemen unterschiedlich geregelt sein können. Beispiele für Fragestellungen sind die rechtliche Behandlung deutsch-französischer Ehen, Unterschiede in der Bekämpfung der Corona-Pandemie und die Harmonisierung des deutschen und französischen Rechts.

Das Studium umfasst:

  • Zivilrecht: Rechtliche Fragestellungen zwischen Bürgern.
  • Strafrecht: Rechtsvorschriften, die bestimmte Verhaltensweisen mit Strafe belegen.
  • Öffentliches Recht: Rechtliche Fragestellungen zwischen Bürgern und Staat oder zwischen staatlichen Akteuren.

Es werden methodische Fähigkeiten erworben, um konkrete Fälle und Fragestellungen mit dem abstrakten Recht zu erörtern und zu lösen. Wer in Deutschland als Volljurist, Anwalt oder Richter arbeiten möchte, sollte zusätzlich den Studiengang Rechtswissenschaft belegen, um das Staatsexamen zu erwerben. Der Studiengang Deutsches und Französisches Recht kann parallel zum Staatsexamensstudiengang studiert werden.

Voraussetzungen sind Interesse am Umgang mit Texten, Sprache und Argumentationen sowie an gesellschaftlichen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Fragestellungen. Zudem sind Lust am Austausch von Argumenten, Empathie, strukturiertes Denken und Interesse an Gerechtigkeit wichtig. Französischkenntnisse auf Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens bzw. 5 Schuljahre sind erforderlich, wobei fehlende Kenntnisse bis zum Auslandsjahr verbessert werden können. Gute Englischkenntnisse, Selbstorganisation, interkulturelle Offenheit, Kommunikations- und Teamfähigkeit sind ebenfalls wichtig.

Studienverlauf:

  • 1. – 2. Jahr: Basisvorlesungen im deutschen Recht (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht), Methodik der Fallbearbeitung, Einführung in das französische Recht, französische Rechtsmethodik, Infofahrt zu Partneruniversitäten, Praktikum in Frankreich.
  • 3. Jahr: Vertiefende Vorlesungen in den drei Rechtsgebieten, Übungen für Fortgeschrittene, fachliche Vertiefung, Kurs zum französischen Europarecht, Intensivkurs zum französischen Internationalen Privatrecht, rechtsvergleichendes Seminar.
  • 4. Jahr: Studium in Frankreich im Masterstudiengang zum internationalen Privatrecht, Bachelorarbeit.

Ein verpflichtendes Auslandsstudium an der Université Bourgogne Europe (UBE) in Dijon sowie ein Pflichtpraktikum im frankophonen Ausland von 4 Wochen sind vorgesehen.

Absolventen können in nationalen und internationalen Organisationen, Unternehmen, Wirtschafts- und Sozialverbänden, der Politik, im Journalismus und in freien Berufen (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) arbeiten. Mit dem zweiten Staatsexamen Jura sind auch rein juristische Berufe wie Richter, Rechtsanwalt, Staatsanwalt und Notar möglich.

Abschluss
Bachelor of Laws
Regelstudienzeit
8 Semester
ECTS
246
Studienform
Vollzeit
Sprachen
Deutsch, Französisch
Studienbeginn
Sommersemester, Wintersemester
Voraussetzungen
Numerus Clausus

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