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Öffentliches Recht B.A. (als 2. Hauptfach oder Nebenfach)Universität Regensburg

Kurzbeschreibung & Facts

Das Studium des Öffentlichen Rechts kann als zweites Hauptfach oder als Nebenfach im Rahmen eines geisteswissenschaftlichen Bachelor of Arts (B.A.) absolviert werden. Es ergänzt die im Bachelorfach erworbenen Methoden um juristische Methoden und spezifisch öffentlich-rechtliches Wissen. Dies erweitert das Methodenspektrum der Studierenden und ermöglicht ihnen, an den Schnittstellen ihres Bachelorfachs zum Öffentlichen Recht zu arbeiten und fachlichen Austausch mit Juristen zu pflegen.

Im zweiten Hauptfach werden Studierende befähigt, Sachverhalte eigenständig mit juristischen Methoden zu bewerten. Im Nebenfach steht das Nachvollziehen juristischer Gedankengänge im Vordergrund. Das Studium trägt zur Persönlichkeitsentwicklung bei, indem es die Methoden und Erkenntnisse des Bachelorfachs aus einer juristischen Perspektive reflektieren lässt.

Das Studium des Öffentlichen Rechts ermöglicht das Verständnis und die Mitgestaltung der Grundlagen unserer Gesellschaft. Es erforscht die Wirkung von Rechtsregeln in Staat, Gesellschaft, Wirtschaft und im privaten Bereich, wie Gesetze entstehen, wer sie umsetzt und wie sie in Gerichtsverfahren angewendet werden. Im Grundstudium werden die Grundlagen des Verfassungsrechts behandelt, das die Grundrechte und Regeln für Staatsorgane umfasst. Im Fortgeschrittenenstudium werden europäische und universelle Menschenrechte sowie vertiefte Kenntnisse im Verfassungsrecht oder in den Rechtsgrundlagen (Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie) erworben.

Im zweiten Hauptfach wird die rechtliche Einbindung Deutschlands in die Europäische Union und das Recht der internationalen Beziehungen behandelt. Alternativ kann das Verwaltungsrecht vertieft werden, um zu verstehen, wie Behörden handeln und wie man sich gegen deren Entscheidungen wehren kann. Das Studium vermittelt Einblicke in das Öffentliche Recht, das Hoheitsträger wie den Staat organisiert und deren Verhältnis zueinander und zu Privaten regelt.

Die Berufsaussichten hängen vom Bachelorfach und einem möglichen späteren Masterstudium ab. Typische Arbeitsfelder sind Verbände, Politikberatung und Verwaltung. Das Studium qualifiziert nicht für klassische juristische Berufe wie Richter oder Anwalt, wofür in Deutschland das Jurastudium mit beiden Staatsexamina notwendig ist. Der Bachelor eröffnet jedoch praxisnahe juristische Berufsfelder, oft mit wirtschaftlicher oder verwaltungs-orientierter Ausrichtung, wie z.B. Wirtschaftsjuristen oder Rechtsberater in Unternehmen, Banken, Versicherungen oder der öffentlichen Verwaltung.

Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester aufgenommen werden. In den ersten beiden Semestern werden Grundrechte und Staatsorganisationsrecht behandelt, die Verfassungsnormen des Grundgesetzes, die Organisation der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassungsgerichtsbarkeit. Im Fortgeschrittenenstudium werden Verfassungsrecht, Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Europarecht und internationales Recht vertieft. Im geisteswissenschaftlichen Kombi-Bachelor wählt man zum Bachelorfach (90 ECTS) ein zweites Hauptfach (60 ECTS) oder zwei Nebenfächer (jeweils 30 ECTS). Das Studium umfasst eine Abschlussarbeit (10 ECTS) und einen freien Wahlbereich (20 ECTS).

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